KFZ Versicherungsvergleich



Die eigene KFZ Versicherung kündigen

Bei der Kündigung einer KFZ Versicherung werden zwei Arten unterschieden: die ordentliche Kündigung, die auch Stichtagskündigung genannt wird, und die außerordentliche Kündigung nach dem Sonderkündigungsrecht. Bei der Kündigung der KFZ Versicherung gilt es einige Regeln zu beachten. Der Versicherungsvertrag verlängert sich bei vielen Versicherungsträgern zum Beispiel automatisch um ein Jahr, wenn die Kündigung nicht bis zum 30. November des Jahres schriftlich beim Versicherungsträger eingegangen ist. Der Versicherungsschutz bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen endet in einem solchen Fall fristgerecht zum 31. Dezember. Wurde der Vertrag jedoch von Anfang an so geschlossen, dass die Vertragslaufzeit inmitten des Jahres endet, zum Beispiel am 15. Juni, so endet die Kündigungsfrist einen Monat zuvor, demnach am 15. Mai. In beiden Fällen handelt es sich um eine so genannte Stichtagskündigung.

Des Weiteren hat der Versicherungsnehmer unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Von diesem kann insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn die zu zahlenden Beiträge vom derzeitigen Versicherungsträger erhöht werden. In diesem Fall hat der KFZ-Besitzer ein außerordentliches Kündigungsrecht von vier Wochen. Einer Kündigung steht des Weiteren auch dann nichts im Wege, wenn ein Fahrzeugwechsel vorgenommen wird. Das Ersatzfahrzeug muss demnach nicht zwangsläufig dort versichert werden, wo das Vorgänger-KFZ versichert war. Darüber hinaus ruht der bestehende Versicherungsvertrag automatisch, wenn ein Fahrzeug vorübergehend abgemeldet oder außer Betrieb gesetzt wird ab dem Zeitpunkt der Abmeldung.