KFZ Versicherungsvergleich



Die vorgeschriebene KFZ Haftpflicht Versicherung

Zum Abschluss einer KFZ Haftpflicht Versicherung ist an und für sich jeder Besitzer eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs gesetzlich gezwungen. Liegt bei der Anmeldung eines neuen Automobils, Motorrads oder einem anderen versicherungspflichtigen Fahrzeug keine entsprechende Versicherungsbescheinigung vor, so wird das Fahrzeug von der Anmeldebehörde nicht zugelassen. Der Zweck einer solchen KFZ-Haftpflichtversicherung besteht darin, im Falle eines Unfalls, der mit dem Fahrzeug des Versicherten verursacht wurde, eine finanzielle Ausgleichszahlung an den Geschädigten, bzw. an das Verkehrsopfer leisten zu können. Eine KFZ Haftplicht Versicherung steht insbesondere im Interesse des Versicherten, da bei einem Unfall mit schwerverletzten Personen und hohem Sachschaden mitunter Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können, die im sechsstelligen, wenn nicht gar im siebenstelligen Bereich liegen. Solche Beträge könnten im Falle eines Falles von den wenigsten KFZ-Haltern aufgebracht werden. Daher dient die gesetzliche Versicherungspflicht auch der Absicherung der Unfallopfer. Durch die KFZ-Haftpflichtversicherung werden Personenschäden, zum Beispiel Invaliditäts-Renten oder Krankenhauskosten, Sachschäden wie Reparaturen und Ersatzleistungen, Vermögensschäden sowie Schmerzensgeld abgedeckt. Anders als bei vielen anderen Versicherungen haftet in diesem Fall nicht allein der unfallverursachende Fahrer des Fahrzeugs, sondern der Halter, auf dem das Fahrzeug zugelassen ist.

Während eine generelle Pflicht zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung besteht, kann der Versicherungsträger allerdings frei gewählt werden.